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Ein Doppelmakler ist ein Makler, der von zwei Seiten Geld erhält

Es kommt häufig vor, dass Immobilienmakler als sogenannte „Doppelmakler“ tätig sind. Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, auf diesen Umstand schriftlich hinzuweisen („besondere Aufklärungspflicht“) – daher ist dieser Hinweis häufig in Immobilieninseraten zu lesen. Doch was genau bedeutet „Doppelmakler“ eigentlich und bringt diese Arbeitsweise für Käufer oder Verkäufer einer Immobilie irgendeinen echten Vorteil mit sich?

Zusammenfassung: Das macht ein Doppelmakler

Ein Doppelmakler wird von beiden Seiten beauftragt und einzeln bezahlt. Er hat gegenüber den Kunden eine besondere Aufklärungspflicht. Denn er kassiert von beiden Seiten eine Maklerprovision, wodurch seine Gesamtvergütung höher als üblich ist.

Definition: Was ist ein Doppelmakler?

Als Doppelmakler gilt ein Immobilienmakler, der sowohl für die Käufer- als auch für Verkäuferseite tätig wird. Er muss die Interessen beider Parteien wahren und ist dafür dazu berechtigt, von beiden Seiten Provision zu verlangen. Dadurch ermöglicht die Tätigkeit als Doppelmakler eine entsprechend höhere Vergütung.

Grundsätzlich steht es dem Makler jedoch frei, ob er wirklich von beiden Seiten die maximal zulässige Provision verlangen möchte. Deshalb gibt es auch Makler, die z. B. dem Verkäufer 1,2 % Brutto-Provision vorschlagen und dem Käufer die vollen 3,6 % Brutto-Provision verrechnen. Auch wenn der Provisionssatz für eine der beiden Parteien reduziert ist, erfolgt die Handlung trotzdem als Doppelmakler.

Beispiel einer Doppelmakler-Tätigkeit

Familie Huber möchte ein Haus verkaufen und beauftragt einen Makler. Dieser überzeugt sie davon, als Doppelmakler tätig zu werden. Familie Huber verpflichtet sich daher, im Erfolgsfall 3,6 % Brutto-Provision zu bezahlen.

Der Makler findet einen Interessenten, der ebenfalls den Maklervertrag unterschreibt. Er akzeptiert die Doppelmakler-Tätigkeit und verpflichtet sich, im Erfolgsfall ebenfalls 3,6 % Brutto-Provision zu bezahlen.

Käufer und Verkäufer einigen sich, der Makler stellt an beide Parteien jeweils eine Rechnung über 3,6 % Brutto-Provision und bekommt somit gesamt 7,2 % des Kaufpreises als Brutto-Provision (oder eben 6 % zuzüglich Umsatzsteuer) bezahlt.

Doppelmakler-Tätigkeit und Bestellerprinzip

Beim Vermieten ist eine Tätigkeit als Doppelmakler ausgeschlossen!

Bei der Vermietung von Immobilien gilt in Österreich das Bestellerprinzip. Vereinfacht ausgedrückt besagt diese Regelung, wer den Makler zuerst beauftragt, muss ihn auch bezahlen. In den allermeisten Fällen wird der Makler hierbei vom Vermieter beauftragt, eine Wohnung zu vermieten. Der Makler ist dann nicht berechtigt, vom Mieter Provision zu verlangen. Durch das Bestellerprinzip ist die Doppelmaklertätigkeit bei Mietobjekten somit gänzlich hinfällig.

Doppelmakler: Keine echten Vorteile

Ein Doppelmakler verdient bei Kaufobjekten noch mehr Provision, aber echte, eindeutige Vorteile für Käufer oder Verkäufer lassen sich aus dieser Vorgehensweise nicht ableiten. Wichtig ist, dass der Makler auf den Umstand korrekt hinweist, da er ansonsten seinen Provisionsanspruch verlieren könnte. Wer als Verkäufer einen Makler beauftragen will, sollte bei mehreren Immobilienmaklern anfragen, um zu klären, wer die Aufgabe auch ohne verkäuferseitige Provision übernehmen möchte.

Bei Doppelmaklern ist immer ein gewisser Interessenkonflikt möglich. Selbst professionelle Makler, die sich korrekt verhalten möchten, können wohl nur schwer völlig neutral agieren. Die ursprüngliche Beauftragung erfolgte schließlich meist durch den Verkäufer. Gleichzeitig muss der Makler jedoch auch den Kaufabschluss anstreben, um seine Provision zu bekommen. So entsteht zumindest ein gewisses Spannungsfeld, das auch bei Professionalität immer trotzdem bestehen bleibt.

Alternative: Immobilie privat selbst verkaufen und vermieten

Oder Sie nehmen die Veräußerung Ihres Objektes einfach selbst in die Hand – ohne Makler! Denn auch diese Vorgehensweise ist einfach umsetzbar. Lesen Sie hierzu am besten unsere Anleitung für den privaten Immobilienverkauf oder erstellen Sie direkt Ihre Immobilienanzeige.

Provisionsfreie Immobilien wecken zudem immer besonders großes Interesse bei Suchenden. Im besten Fall erzielen Sie dank des Privatverkaufs sogar einen höheren Verkaufserlös, denn Interessenten sind möglicherweise bereit, ein höheres Angebot zu legen, da sie dafür keine Provision bezahlen müssen.

Wenn Sie sich keine Gedanken darüber machen möchten, ob ein Makler tatsächlich professionell agiert und wessen Interessen für ihn im Vordergrund stehen, nutzen Sie die Möglichkeit, Ihr Objekt privat zu verkaufen. Sie ersparen damit typischerweise auch dem Käufer tausende Euro an Provision, was die Nachfrage potenziell steigert. Und letztlich haben Sie den gesamten Vermarktungsprozess selbst in der Hand.

Geschrieben von

Matthias Salvesberger

Matthias Salvesberger

Der Autor ist auf Immobilienthemen spezialisiert und kennt den heimischen Markt sehr genau. Das zeigt er in seinen hilfreichen Ratgebern zu aktuellen Themen.

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