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Die Mieterselbstauskunft ist meist ein kompaktes Formular, das von Maklern bzw. Vermietern bereitgestellt wird. Mietinteressenten können nicht gezwungen werden, die gewünschten Informationen zu teilen, doch da Mietwohnungen sehr gefragt sind, werden Selbstauskünfte meist erteilt.
Mieterselbstauskunft: Das darf gefragt werden
Welche Fragen gestellt werden dürfen und welche unzulässig sind, verrät bereits der Hausverstand. So sind etwa Fragen nach Herkunft und Religion verboten. Ob sich jemand hingegen in einem aufrechten Arbeitsverhältnis befindet, wie hoch das monatliche Nettoeinkommen ist und wie viele Personen in die Wohnung einziehen werden, darf selbstverständlich gefragt werden. Werden unerlaubte Fragen gestellt, so dürfen Mietinteressenten sogar einfach lügen.
Aber Achtung: Bei allen Fragen, die zulässig sind und die Interessenten freiwillig beantworten, muss die Antwort auch der Wahrheit entsprechen. Ansonsten könnte der Mietvertrag angefochten werden oder, im Extremfall, sogar ein Grund für eine fristlose Auflösung des Vertrages vorliegen.
Mieterselbstauskunft: Diese Infos sollten Eigentümer einholen
Um zu klären, ob eine Person seriös ist und die Miete voraussichtlich bezahlen wird können, ist meist ein persönliches Gespräch am besten. Wenn Sie als Eigentümer beispielsweise Besichtigungen selbst absolvieren, gewinnen Sie gleich einen ersten Eindruck von allen Interessenten. Die Selbstauskunft kann von jenen Personen angefragt werden, die realistische Chancen haben, die Wohnung zu bekommen.
Entscheidend ist normalerweise, ob die Person derzeit einen Job hat und wie hoch das monatliche Nettoeinkommen ausfällt. Diesbezüglich ist es üblich, dass die Lohnzettel der letzten drei Monate bereitgestellt werden. Bei Selbstständigen ist die persönliche Steuererklärung am aussagekräftigsten.
Häufig erteiten Interessenten auch noch weiterführende Informationen, um die Chancen auf den Erhalt der Immobilie zu erhöhen. Teils werden sogar Daten bekanntgegeben, nach denen der Vermieter nicht gefragt hat. Für viele Vermieter ist noch bedeutend, dass in der Wohnung nicht geraucht werden darf, dass keine großen Haustiere gehalten werden dürfen und wie viele Personen einziehen werden.
Die Anzahl der Personen ist auch deshalb wichtig, weil Vermieter diesbezüglich selbst von Auflagen betroffen sein können – etwa, wenn im Wohnungseigentumsvertrag definiert ist, wie viel Wohnfläche pro Person mindestens zur Verfügung stehen muss.
Wann wird die Mieterselbstauskunft erteilt?
Nachdem bereits die Besichtigung der Immobilie stattgefunden hat, liegt es an den Interessenten, ein Mietanbot zu stellen. Wer die Wohnung mieten möchte, muss das also klar zum Ausdruck bringen und bekannt geben, ob man mit den Konditionen einverstanden ist und ab wann die Immobilie gemietet werden könnte. Dies ist der typische Zeitpunkt, um auch die Mieterselbstauskunft bereitzustellen. So können Mietinteressenten dann alle relevanten Unterlagen gesammelt übermitteln:
- Mietanbot: In diesem Dokument wird angegeben, wer die Immobilie mieten möchte, zu welchen Konditionen die Vermietung erfolgt und ab wann der Vertragsbeginn wäre.
- Selbstauskunft: In der Selbstauskunft finden sich Angaben wie Arbeitgeber, monatliches Einkommen und z. B. Informationen über eine zusätzliche Bürgschaft.
- Reisepass: Üblicherweise wird auch ein Scan bzw. eine Kopie des Reisepasses für den potenziellen Vermieter bereitgestellt. So kann er sicher gehen, dass der Interessent tatsächlich die Person ist, für die er sich ausgibt.
Die Dokumente werden üblicherweise gesammelt übermittelt und der Vermieter trifft anschließend rasch eine Entscheidung darüber, wer schlussendlich die Wohnung beziehen darf.
Ist eine Bonitätsauskunft nötig?
Grundsätzlich bieten Unternehmen wie der Kreditschutzverband KSV 1870 Bonitätsauskünfte über Privatpersonen an. Vorausschauende Mieter können bereits frühzeitig beim KSV 1870 eine kostenlose Selbstauskunft beantragen. Diese ist – auf Basis der DSGVO - einmalig kostenlos verfügbar, wobei mit mehreren Wochen Bearbeitungszeit zu rechnen ist. Eine schnelle Auskunft wird hingegen in Rechnung gestellt.
Aus Vermieter-Perspektive ist eine solche Bonitätsprüfung oft nicht nötig. Wenn Sie den Interessenten bei der Besichtigung persönlich kennenlernen, er über ein unbefristetes Arbeitsverhältnis verfügt, die Kaution hinterlegt wird und das monatliche Nettoeinkommen gut ist, können Sie meist unbesorgt sein.
Bei besonders hochpreisigen Immobilien oder wenn Sie sich bei einer Person unsicher sind, kann die Bonitätsauskunft hingegen eine wichtige Zusatzinformation darstellen.
Die Mieterselbstauskunft ist eine sinnvolle Abfrage
Während Bonitätsauskünfte über Mieter in Österreich noch eine Seltenheit sind, werden Selbstauskünfte bei nahezu jeder Wohnungsanmietung gefordert. Der Umfang der Fragen, die für die Selbstauskunft zu beantworten sind, hält sich jedoch in den meisten Fällen sehr in Grenzen. Einige persönliche Daten, ein amtlicher Lichtbildausweis, Informationen über die berufliche Tätigkeit und ein Nachweis über das Netto-Einkommen – meist in Form der drei letzten Gehaltszettel – sind für die Vermietung normalerweise zielführend.
Vermieter müssen darauf achten, keine unzulässigen Fragen zu stellen. Gleichzeitig ist jedoch zu bedenken, dass die Wohnung nicht überbelegt sein darf und dass sichergestellt werden muss, dass die Miete stets pünktlich bezahlt werden kann. Jene Eigentümer, die Besichtigungen selbst absolvieren, gewinnen zusätzlich einen persönlichen Eindruck der Mietinteressenten. Das eigene Bauchgefühl, kombiniert mit den Daten der Selbstauskunft, sorgt dann für eine gute Entscheidung darüber, wer die Immobilie künftig mieten darf.
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