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Inhaltsverzeichnis
Die Anmeldung eines neuen Wohnsitzes muss in Österreich binnen drei Tagen erfolgen. Ohne korrekte Anmeldung drohen merkliche Strafen. Deshalb ist es wichtig, den Meldezettel rasch auszufüllen, um diesen unnötigen Kosten zu entgehen.
Was ist der Meldezettel?
Der Meldezettel ist ein einseitiges Formular. Es werden Stammdaten zu Ihrer Person sowie zur Immobilie erfasst, die Sie beziehen. Es ist anzugeben, ob es sich um einen Haupt- oder Nebenwohnsitz handelt. Außerdem kann im Zuge der Anmeldung auch gleich die Abmeldung des bisherigen Wohnsitzes erfolgen.
Sobald Sie die Daten korrekt ausgefüllt haben, müssen Sie selbst unter „Unterkunftsgeber“, typischerweise der Vermieter, das Formular unterschreiben. Wenn Sie in ein Eigentumsobjekt ziehen, unterschrieben Sie als Unterkunftsgeber und als Unterkunftsnehmer.
Falls Sie eine Immobilie kaufen oder mieten, die Sie nur zeitweise nutzen (Ferienwohnung etc.), ist trotzdem eine Anmeldung nötig. In diesem Fall melden Sie einen Nebenwohnsitz an. Treffen Sie am Meldezettel einfach die entsprechende Auswahl.
Wohnsitz anmelden: Wann und wo muss die Anmeldung erfolgen?
In jeder Gemeinde gibt es eine zuständige Meldebehörde. Im ländlichen Gebiet gehen Sie einfach zum Gemeindeamt, um den Wohnsitz anzumelden. In Wien gibt es in fast jedem Bezirk ein Meldeamt. Zur Wohnsitzanmeldung können Sie in ein beliebiges dieser Ämter gehen – es ist nicht nötig, das Amt in dem Bezirk aufzusuchen, in dem Sie wohnen.
Besonders wichtig ist die Frist zur Anmeldung. Sobald Sie einen neuen Wohnsitz bezogen haben, müssen Sie sich binnen drei Tagen anmelden. Das Datum muss am Meldezettel ersichtlich sein, es ist direkt neben der Unterschrift anzugeben. Es spielt keine Rolle, wann der Miet- oder Kaufvertrag unterschrieben wurde. Entscheidend ist, wann Sie tatsächlich einziehen.
Beispiel: Sie kaufen ein Haus, wohnen aber vorerst weiterhin in Ihrer bisherigen Eigentumswohnung. Der Verkäufer hat eine Frist, binnen der er das Haus wie vereinbart räumt. Sie ziehen dann erst in das neu erworbene Haus ein und müssen sich nun umgehend anmelden.
Nicht vergessen: Auch die Abmeldung muss korrekt erfolgen. Wenn Sie innerhalb Österreichs umziehen, geben Sie die Abmeldung im Zuge der Anmeldung der neuen Unterkunft bekannt. Wenn Sie Österreich dauerhaft verlassen, müssen Sie sich ebenso aktiv abmelden.
Meldevergehen stellen eine Verwaltungsübertretung dar. Diese kann mit einer Geldstrafe von bis zu 726 Euro geahndet werden. Das gilt sowohl für die An- als auch für die Abmeldung Ihres Wohnsitzes.
Ausnahmen: Kein Meldezettel nötig
Grundsätzlich gilt, dass jede Wohnsitzänderung gemeldet werden muss. Selbst bei einer temporären Unterkunft wie z. B. während des Studiums ist daher eine Anmeldung nötig. Es gibt jedoch auch Ausnahmen.
Es muss z. B. keine Anmeldung erfolgen, wenn Sie für eine internationale Organisation wie die UN arbeiten oder Diplomat sind. Ebenso ist keine Anmeldung erforderlich, wenn Sie bereits einen Wohnsitz in Österreich gemeldet haben, aber vorübergehend in ein Spital- oder Pflegeheim müssen. Sofern Sie einen Wohnsitz in Österreich haben und weniger als zwei Monate lang Verwandte besuchen, ist ebenfalls keine Anmeldung erforderlich.
Meldezettel: konkreter Ablauf
Wenn Sie eine Mietwohnung beziehen, erhalten Sie den Meldezettel meist vom Vermieter bzw. der Hausverwaltung bereitgestellt. Sie füllen diesen aus, übermitteln ihn retour und der Unterkunftsgeber unterschreibt. Anschließend müssen Sie mit dem Meldezettel zur Meldebehörde gehen.
Nehmen Sie Ihren Reisepass mit. Der Anmeldungsprozess dauert üblicherweise nur wenige Minuten. Ein Termin ist bei den meisten Meldebehörden nicht erforderlich. Rufen Sie zur Sicherheit vorab kurz an, um zu klären, ob Sie spontan vorbeikommen können.
Achtung: Die Anmeldung kann nicht online oder per Mail erfolgen. Der Meldezettel muss eine originale, handschriftliche Unterschrift aufweisen. Sie können also keinen Scan ausdrucken und zur Meldebehörde bringen. Die Anmeldung ist kostenlos.
Als Eigentümer einer Immobilie ist es einfacher, da Sie das Formular vollständig selbst ausfüllen können. Der Behördenweg bleibt Ihnen leider trotzdem nicht erspart. Wenn Sie mit Ihrer gesamten Familie eine neue Immobilie beziehen, muss jede Person einzeln angemeldet werden.
Für die Anmeldung minderjähriger Kinder sind die Erziehungsberechtigten verantwortlich. Das Meldeamt kann diverse Unterlagen nachfordern, beispielsweise den Kaufvertrag, Mietvertrag oder auch einen Nachweis darüber, wer für ein Kind obsorgeberechtigt ist.
Meldezettel nicht vergessen – auch als Vermieter
Der Meldezettel ist ein einfach auszufüllendes Formular. Entscheidend ist, dieses Dokument im Umzugsstress nicht zu vergessen, damit Sie keine Strafe erhalten.
Das Formular ist auch wichtig, wenn Sie als Vermieter aktiv sind. Denn die Strafe für ein Meldevergehen ergeht zwar an Ihren Mieter, doch es ist trotzdem eine ärgerliche Situation. Machen Sie neue Mieter daher beim Einzug auf die Meldepflicht aufmerksam und bringen Sie zur Wohnungsübergabe am besten bereits einen vorbereiteten Meldezettel mit. Falls Ihre Mieter kein Deutsch sprechen, bieten Sie Hilfe beim Ausfüllen des Dokuments an. Denn der Meldezettel ist leider nur deutschsprachig verfügbar.
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