ohne-makler

Penthouse: mehr als eine Dachgeschosswohnung

Penthouse: Symbolillustreation von Dachterrasse

Der Begriff „Penthouse“ wird ähnlich inflationär verwendet wie beispielsweise „Loft“. Doch bei vielen Objekten handelt es sich genau genommen um kein Penthouse, sondern schlichtweg um eine Dachgeschoßwohnung. Worin besteht der Unterschied?

Definition: Penthouse

Ein Penthouse ist eine Wohnung mit einer umlaufenden Dachterrasse.

In der klassischen Definition handelt es sich bei einem Penthouse um Wohnfläche auf der obersten Etage eines Wohngebäudes – ohne Dachschrägen, dafür mit einer Terrasse rund um das Penthouse. Dadurch ergibt sich eine solche Anordnung, als würde ein eigenständiges Haus auf dem sonstigen Gebäude stehen.

„Penthouse“ in der Immobilienvermarktung

Im Immobilienmarketing werden viele Wohnungen als „Penthouse“ bezeichnet. Häufig handelt es sich dabei um Dachgeschoßwohnungen, die jedoch keine umlaufende Terrasse haben. Speziell im hochpreisigen Segment wird die Bezeichnung gerne verwendet, auch wenn sie genau genommen nicht ganz korrekt ist. Die Folge ist, dass „Penthouse“ im Sprachgebrauch oft einfach für hochwertige Dachgeschoßwohnungen eingesetzt wird – sehr zum Ärger jener, die tatsächlich ein „echtes“ Penthouse verkaufen wollen.

Als privater Immobilienverkäufer möchten Sie Ihre Immobilie selbstverständlich bestmöglich inserieren und bewerben. Trotzdem sollten Sie mit Begriffen, die nicht ganz der Realität entsprechen, vorsichtig sein. Wenn Sie eine sonnige Dachgeschoßwohnung mit Terrasse verkaufen, lässt sich diese mit einer solchen, korrekten Bezeichnung ebenso gut vermarkten.

Dachgeschoßwohnung als „Penthouse“ bewerben?

Im schlechtesten Fall wird eine übertriebene Bezeichnung sogar zum Bumerang. Manche Interessenten haben, wenn sie in der Anzeige von einem „Penthouse“ lesen, vielleicht zu hohe Erwartungen oder die Vorstellung, dass es sich tatsächlich um ein „echtes Penthouse“ handelt. Vielen ist es vielleicht egal, doch einige potenzielle Interessenten werden durch solche Ungenauigkeiten möglicherweise abgeschreckt.

Unsere Empfehlung: Private Verkäufer sollten ihre Immobilie selbstverständlich im besten Licht präsentieren. Begriffe sollten jedoch korrekt verwendet werden. Denn gerade beliebte, helle Dachgeschoßwohnungen lassen sich ohnehin wunderbar bewerben und Interessenten sollten nicht dadurch verunsichert werden, dass eine Wohnung ursprünglich nicht ganz korrekt beschrieben wurde.

Geschrieben von

Redaktion

Redaktion

Die Redaktion von ohne-makler aktualisiert regelmäßig den Bereich Magazin und Ratgeber, prüft Fakten, recherchiert aktuelle Entwicklungen am Immobilienmarkt und setzt Empfehlungen unserer Experten in Textform um.


Veröffentlicht am 25.08.2026

Hinweis zu Rechtsthemen: Sämtliche Texte wurden aufwendig recherchiert und nach bestem Wissen und Gewissen geschrieben. Wir können trotzdem keine Garantie für die Korrektheit, Aktualität oder Vollständigkeit der präsentieren Informationen gewähren. Bitte wenden Sie sich bei Rechts- und Steuerfragen stets an einen fachkundigen Anwalt oder Steuerberater.



Alle Themenbereiche

Suchfunktion

Immer informiert sein!

Mit der Anmeldung zum Newsletter erklären Sie sich mit der Verarbeitung Ihrer Daten zum Zweck der Versendung eines Newsletters mit werblichen Inhalten einverstanden. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und Ihrem Widerrufsrecht im Zusammenhang mit der Newsletter-Anmeldung finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Hinweis

Die hier veröffentlichten Informationen sind gut recherchiert. Sie können aber trotz großer Sorgfalt lückenhaft, veraltet oder fehlerhaft sein und ersetzen keine individuelle Beratung durch zum Beispiel Steuerfachleute oder Anwälte. Bitte wenden Sie sich mit individuellen Fragen an entsprechende Fachleute.