Penthouse: mehr als eine Dachgeschosswohnung
Der Begriff „Penthouse“ wird ähnlich inflationär verwendet wie beispielsweise „Loft“. Doch bei vielen Objekten handelt es sich genau genommen um kein Penthouse, sondern schlichtweg um eine Dachgeschoßwohnung. Worin besteht der Unterschied?
Definition: Penthouse
Ein Penthouse ist eine Wohnung mit einer umlaufenden Dachterrasse.
In der klassischen Definition handelt es sich bei einem Penthouse um Wohnfläche auf der obersten Etage eines Wohngebäudes – ohne Dachschrägen, dafür mit einer Terrasse rund um das Penthouse. Dadurch ergibt sich eine solche Anordnung, als würde ein eigenständiges Haus auf dem sonstigen Gebäude stehen.
„Penthouse“ in der Immobilienvermarktung
Im Immobilienmarketing werden viele Wohnungen als „Penthouse“ bezeichnet. Häufig handelt es sich dabei um Dachgeschoßwohnungen, die jedoch keine umlaufende Terrasse haben. Speziell im hochpreisigen Segment wird die Bezeichnung gerne verwendet, auch wenn sie genau genommen nicht ganz korrekt ist. Die Folge ist, dass „Penthouse“ im Sprachgebrauch oft einfach für hochwertige Dachgeschoßwohnungen eingesetzt wird – sehr zum Ärger jener, die tatsächlich ein „echtes“ Penthouse verkaufen wollen.
Als privater Immobilienverkäufer möchten Sie Ihre Immobilie selbstverständlich bestmöglich inserieren und bewerben. Trotzdem sollten Sie mit Begriffen, die nicht ganz der Realität entsprechen, vorsichtig sein. Wenn Sie eine sonnige Dachgeschoßwohnung mit Terrasse verkaufen, lässt sich diese mit einer solchen, korrekten Bezeichnung ebenso gut vermarkten.
Dachgeschoßwohnung als „Penthouse“ bewerben?
Im schlechtesten Fall wird eine übertriebene Bezeichnung sogar zum Bumerang. Manche Interessenten haben, wenn sie in der Anzeige von einem „Penthouse“ lesen, vielleicht zu hohe Erwartungen oder die Vorstellung, dass es sich tatsächlich um ein „echtes Penthouse“ handelt. Vielen ist es vielleicht egal, doch einige potenzielle Interessenten werden durch solche Ungenauigkeiten möglicherweise abgeschreckt.
Unsere Empfehlung: Private Verkäufer sollten ihre Immobilie selbstverständlich im besten Licht präsentieren. Begriffe sollten jedoch korrekt verwendet werden. Denn gerade beliebte, helle Dachgeschoßwohnungen lassen sich ohnehin wunderbar bewerben und Interessenten sollten nicht dadurch verunsichert werden, dass eine Wohnung ursprünglich nicht ganz korrekt beschrieben wurde.
Geschrieben von
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