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Besonderheiten einer Einliegerwohnung

Symbolbild Einliegerwohnung: Zwei Türen in verscheidenen Farben deuten auf getrennte Bereiche hin

Bei einer Einliegerwohnung handelt es sich um eine selbstständige Wohneinheit in einem Einfamilienhaus. Doch wie kann diese genutzt werden, welche Vor- und Nachteile bringt sie mit sich und was ist der Unterschied zu einem Zweifamilienhaus?

Definition: Was ist eine Einliegerwohnung?

Von einer Einliegerwohnung sprechen wir, wenn das Gebäude grundsätzlich ein Einfamilienhaus ist, in dem zusätzlich ein kleines, eigenständiges Apartment vorhanden ist. Die Einliegerwohnung ist räumlich komplett getrennt. Sie hat einen eigenen Zugang und sie ist wesentlich kleiner als das restliche Haus. Meistens handelt es sich um eine 1- oder 2-Zimmer-Wohnung im Erdgeschoss.

Einliegerwohnung im Erdgeschoß

Bei moderneren Gebäuden und neu errichteten Häusern befinden sich Einliegerwohnungen meistens im Erdgeschoss oder sogar im Keller, wenn dieser gut belichtet ist z. B. per Lichtschacht. Bei einem Neubau wird die Einliegerwohnung so geplant, dass sie von außen erreichbar ist. Die Bewohner nutzen somit nicht den Eingangsbereich des Gebäudes, sondern betreten direkt ihre Einliegerwohnung.

Einliegerwohnung im Dachgeschoß

Bei Altbauten befindet sich manchmal eine Einliegerwohnung im Dachgeschoss. Hintergrund ist, dass es sich dabei früher um Personalwohnungen handelte. Das Dachgeschoss war unbeliebt, da heiß und mit Dachschrägen versehen. Teilweise gab es sogar eigene Personalzugänge in das Dachgeschoss. Diese sind heute daran erkennbar, dass es sich häufig um besonders schmale Treppen handelt. Einliegerwohnungen im Dachgeschoss sind heutzutage selten und wohl nahezu ausschließlich im Altbau zu finden.

Was trifft zu: Einliegerwohnung oder Zweifamilienhaus?

Ein Haus mit Einliegerwohnung ist von einem Zweifamilien- oder Doppelhaus eindeutig abgrenzbar. Denn in diesem Fall gibt es eine maßgebliche Wohneinheit, die den Großteil des Gebäudes einnimmt, und ein kleines, separates Apartment. Die vorhandenen Einheiten sind somit sehr unterschiedlich, während bei einem Zweifamilienhaus die beiden Bereiche meist zumindest ähnlich dimensioniert sind.

Nutzungsmöglichkeiten und Vorteile einer Einliegerwohnung

Die zusätzliche Fläche kann vielfältig genutzt werden – genau das macht ein Haus mit Einliegerwohnung auch so attraktiv. So kann die Einliegerwohnung beispielsweise von den Hausbewohnern selbst als Büro verwendet werden. Oder die Wohnung wird vermietet. Durch diese Einnahmen lassen sich idealerweise gleich die Betriebskosten des gesamten Gebäudes abdecken.

Auch volljährige Kindern kann die Einliegerwohnung zur Verfügung gestellt. So wohnen sie auch volljährig weiterhin zu Hause, freuen sich jedoch über viel Privatsphäre. Last but not least kann die Einliegerwohnung auch als Wohnung für eine Pflegekraft dienen. Für die Unterbringung einer 24-Stunden-Pflegekraft bietet die Einliegerwohnung Privatsphäre, bei gleichzeitiger Nähe.

Beispiele für Nutzungsmöglichkeiten sind somit:

  • Nutzung als Büro,
  • Zusatzeinnahmen durch Vermietung,
  • Apartment für Jugendliche/junge, erwachsene Kinder,
  • Wohnfläche für eine Pflegekraft.

Selbstverständlich sind auch andere Verwendungsmöglichkeiten denkbar. Die vielfältige Nutzbarkeit ist einer der größten Vorteile jeder Einliegerwohnung.

Unser Tipp: Bauen Sie Ihre Einliegerwohnung barrierefrei

Es kommt vor, dass Menschen im Alter das gesamte Haus zu groß wird und sie selbst in die Einliegerwohnung ziehen möchten. Dann ist die barrierefreie Gestaltung ein echter Pluspunkt.

Geschrieben von

Matthias Salvesberger

Matthias Salvesberger

Der Autor ist auf Immobilienthemen spezialisiert und kennt den heimischen Markt sehr genau. Das zeigt er in seinen hilfreichen Ratgebern zu aktuellen Themen.


Veröffentlicht am 29.06.2026

Hinweis zu Rechtsthemen: Sämtliche Texte wurden aufwendig recherchiert und nach bestem Wissen und Gewissen geschrieben. Wir können trotzdem keine Garantie für die Korrektheit, Aktualität oder Vollständigkeit der präsentieren Informationen gewähren. Bitte wenden Sie sich bei Rechts- und Steuerfragen stets an einen fachkundigen Anwalt oder Steuerberater.



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