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Substandardwohnung: Was genau ist das?

Symbolillustration Substandardwohnung: Haustür, Briefkasten auf Gang

Sie ist eine vom Aussterben bedrohte Gattung am heimischen Immobilienmarkt und doch bei manchen Studierenden und Sparfüchsen sehr gefragt – die Substandardwohnung. Doch was genau ist diese Wohnform eigentlich?

Definition: Was ist eine Substandardwohnung?

Eine Substandardwohnung ist eine Wohnung, die über kein WC verfügt. Stattdessen gibt es ein Gang-WC, also eine Toilette, die vom allgemeinen Stiegenhaus erreichbar ist. Dieses WC kann entweder einer konkreten Wohnung zugeordnet sein oder auch von den Bewohnern unterschiedlicher Substandardwohnungen im Haus genutzt werden.

Bei besonders einfachen Substandardwohnungen gab es früher keine Wasserentnahmestelle in der Wohnung. Das WC befand sich am Gang, Dusche gab es keine. Die Folge: Bewohner nutzten das „Tröpferlbad“ – ein städtisches Bad, in dem für wenig Geld geduscht werden konnte. Heute sind diese Angebote nahezu, aber nicht gänzlich, verschwunden. Die verbliebenen Substandardwohnungen verfügen meist über eine Küchenzeile mit daneben befindlicher Dusche.

Schwierigkeiten bei Substandard-Wohnungen

Eine Substandardwohnung zu vermieten, ist möglich, denn gerade als erste eigene Wohnung sind diese günstigen Kleinwohnungen durchaus gefragt. Das Mietrechtgesetz (MRG) macht es jedoch für Vermieter schwer, eine solche Wohnung zu vermieten. Da es sich typischerweise um sehr alte Gebäude handelt, fallen nahezu alle Substandardwohnungen in den MRG-Anwendungsbereich.

Wer sich korrekt verhalten möchte, darf für eine Substandardwohnung daher nur den Kategorie-D-Mietzins verlangen. Das ist jedoch so wenig, dass z. B. unmöglich ist, nach einigen Jahren mit den erzielten Mieterträgen eine neue Heizung einzubauen. Hinzu kommt, dass für die Vermietung ein positiver E-Befund vorhanden sein muss. Auch das ist bei einer alten Substandardwohnung kaum möglich.

Innerhalb der Kategorie D wird zwischen „brauchbarem“ und „unbrauchbarem“ Zustand unterschieden. Abhängig davon ergibt sich eine zulässige Miete von ca. 1 - 2 Euro pro Quadratmeter, wobei noch Zu- und Abschläge zu beachten sind.

Eine Substandardwohnung vermieten oder verkaufen

Die meisten Substandardwohnungen werden aus den eben beschriebenen Umständen entweder saniert und anschließend vermietet oder direkt verkauft. Eine Substandardwohnung zu verkaufen oder zu vermieten, ist einfach privat möglich. Diese Wohnform bedeutet meistens eine kleine, somit künftig leicht vermietbare Einheit. Daher ist sie gleichermaßen bei Bauträgern, Investoren und auch Eigennutzern beliebt.

Der Verkauf der Substandardwohnung ist meist entsprechend einfach. Beispielsweise können Sie über ohne-makler.at Ihre Immobilie inserieren und die Reichweite optimieren. Das ist die Basis, um viele Interessenten anzusprechen und einen guten Preis auszuhandeln.


Veröffentlicht am 21.04.2026

Hinweis zu Rechtsthemen: Sämtliche Texte wurden aufwendig recherchiert und nach bestem Wissen und Gewissen geschrieben. Wir können trotzdem keine Garantie für die Korrektheit, Aktualität oder Vollständigkeit der präsentieren Informationen gewähren. Bitte wenden Sie sich bei Rechts- und Steuerfragen stets an einen fachkundigen Anwalt oder Steuerberater.



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