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Grundwissen zum Thema Eigentumswohnung

Eine Eigentumswohnung ist für viele Menschen eine attraktive Alternative zu einem Haus. So können sie in den eigenen vier Wänden leben und müssen dabei einen geringeren Kaufpreis zahlen. Allerdings ist eine Eigentumswohnung ein Teil einer Immobilie, die allen Eigentümern gemeinsam gehört.

Das schafft nicht nur Konflikte, sondern erfordert eine völlig andere Herangehensweise. Denn die Wohnungseigentümergemeinschaft unterliegt sowohl rechtlich als auch praktisch Besonderheiten. Wir bieten Ihnen in dieser Rubrik eine Reihe von Artikeln, mit denen wir diese Aspekte genauer erläutern.

Die Wohnung ist Teile eines Ganzen

Eine selbst gekaufte Wohnung ist Teil einer größeren Immobilie. Das Eigentum am Ganzen, die Rechte und Pflichten aller Eigentümer und das Verhältnis untereinander ist sinnvoll zu regeln. Dafür gibt es eine Reihe von Gesetzen und Maßnahmen.

Eine besondere Rolle nimmt dabei die Eigentümerversammlung ein, in der alle Eigentümer von Wohnungen in der Immobilie ein Stimmrecht haben. Gemeinsam werden so Entscheidungen zu besonderen Maßnahmen getroffen, die im WEG-Protokoll festgehalten werden. Das gilt sogar für besondere Sanierungs- und Modernisierungsvorhaben für einzelne Wohnungen. Anders gesagt: Ohne Zustimmung der WEG-Versammlung dürfen auch Käufer einer Wohnung nur eingeschränkt agieren.

Informationen zu den Besonderheiten der Eigentumswohnung

Käufer einer Eigentumswohnung sollten sich frühzeitig mit dem Thema vertraut machen. In unseren Artikeln bieten wir viel Grundwissen rund um die WEG. Wir erläutern Ihnen Details zur Eigentümergemeinschaft, zu Fallstricken beim Kauf, zum Thema Umlagen und Rücklagen sowie zu den verschiedenen Nutzungsflächen und „Besitzverhältnissen“ innerhalb der Immobilie. Durch unsere Ratgeber und Informationen können Sie sich intensiv in das Thema einarbeiten und Ihr Grundwissen erweitern.

Die Wohnungseigentümergemeinschaft: Gemeinsam Eigentum besitzen
Wohnungseigentümergemeinschaft

Bei einem Gebäude, dessen einzelne Wohnungen unterschiedlichen Personen gehören, bilden diese Miteigentümer gemeinsam die sogenannte „Wohnungseigentümergemeinschaft“. Doch welche Relevanz hat diese Gemeinschaft in der Praxis?

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Eigentümerversammlung: Ablauf, Pflichten und Beschlüsse
Eigentümerversammlung

Die Eigentümerversammlung ist ein Treffen der Miteigentümer einer Liegenschaft und Vertretern der Hausverwaltung. Je nach Bedarf können neben dieser Eigentümergemeinschaft auch noch Externe an der Versammlung teilnehmen, etwa Anwälte oder Baumeister.

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Protokoll der Eigentümerversammlung
WEG-Protokoll

Eine Eigentümerversammlung findet meist alle zwei Jahre statt. Die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) kann jedoch auch eine jährliche Versammlung einberufen oder anlassbezogen zusätzliche Eigentümerversammlungen ansetzen, etwa im Fall dringend zu besprechender Probleme. Wichtig ist, dass dabei immer ein genaues Protokoll geführt wird.

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Reparaturrücklage bei Wohnungseigentum
Rücklagen

Die Reparaturrücklage, in Deutschland übrigens als „Hausgeld“ bezeichnet, wird in Österreich von der Hausverwaltung erhoben. Die Wohnungseigentümergemeinschaft baut darüber eine Kasse auf, aus der fällige Reparaturen und andere Maßnahmen bezahlt werden können. Das Geld ist nicht nur für die regelmäßige Instandhaltung der Immobilie wichtig, sondern fließt als Faktor in den Kaufpreis einer Wohnung ein.

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Nutzwertgutachten bei Eigentumswohnungen
Nutzwertgutachten

Für jedes Mehrparteienhaus, bei dem die einzelnen Wohnungen unterschiedlichen Personen gehören, wird ein Nutzwertgutachten erstellt. Denn es muss klar geregelt werden, wer welchen Anteil am gesamten Gebäude besitzt. Speziell für die Aufteilung von Betriebs- und Instandhaltungskosten ist das essenziell. Betroffen sind in erster Linie Eigentumswohnungen. Wir zeigen in diesem Beitrag, welche Aussagekraft und Bedeutung das Nutzwertgutachten hat und worauf dabei zu achten ist.

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Die hier veröffentlichten Informationen sind gut recherchiert. Sie können aber trotz großer Sorgfalt lückenhaft, veraltet oder fehlerhaft sein und ersetzen keine individuelle Beratung durch zum Beispiel Steuerfachleute oder Anwälte. Bitte wenden Sie sich mit individuellen Fragen an entsprechende Fachleute.