OHG-Urteil: Bestehenden Eigenheimversicherungen prüfen
Ein OGH-Urteil sorgt für Aufsehen bei Immobilieneigentümern. Denn der Oberste Gerichtshof traf kürzlich eine weitreichende Entscheidung, die besagt, dass eine Eigenheimversicherung bei einem Brand nicht immer tatsächlich bezahlen muss.
Gebäudeversicherung und Haushaltsversicherung: Die Unterscheidung
Grundsätzlich ist für Immobilieneigentümer wichtig zu beachten, dass Gebäude- und Haushaltsversicherung verschiedene Arten des Versicherungsschutzes bieten. Vereinfacht ausgedrückt bezieht sich die Haushaltsversicherung, manchmal auch „Hausratsversicherung“ genannt, auf alle beweglichen Gegenstände in der Wohnung und auf vorhandene Ausstattungsmerkmale wie Fußboden oder Küche. Kommt es beispielsweise zu einem Wasserschade, der Möbel und Boden beschädigt, so ist die Haushaltsversicherung gefragt.
Die Gebäudeversicherung hingegen soll die Substanz der Liegenschaft schützen. Sie zielt auf Brände, Lawinen oder Überflutungen ab. Innerhalb der diversen Versicherungsangebote ist noch der Deckungsumfang zu unterscheiden. Im Maximalfall haftet die Versicherung selbst bei Fahrlässigkeit, also etwa, wenn der Herd nicht ausgeschalten wird und in weiterer Folge ein Brand entsteht.
Brand: Doch die Versicherung muss nicht zahlen
Nun berichteten verschiedene Medien, u. a. Der Standard, über ein OGH-Urteil, das verkürzt ausgedrückt besagt, dass die Versicherung nach einem Brand nicht zahlen muss. Im besagten Fall hatte der Eigentümer eine Versicherung abgeschlossen und in weiterer Folge in seiner Garage zahlreiche Verteiler an Steckdosen angebracht. An diesen hingen wiederum elektronische Geräte, die zumindest teilweise im Dauerbetrieb liefen.
Hinzu kam, dass auch noch Treibstoff in der Garage gelagert wurde. Besondere Sicherheitsvorkehrungen schienen, trotz dieser ungewöhnlichen Situation, laut Berichterstattung nicht getroffen worden zu sein. Der Wohnbereich war nicht einmal mit einer Brandschutztüre von der Garage abgetrennt.
Schlussendlich kam es zu einem Brand, der durch die Überlastung der Steckdosen entstanden ist. Der OGH entschied, dass es sich bei dieser Nutzungsform um eine „Gefahrenerhöhung“ handelt (Urteil vom 19.02.2025, 7Ob203/24i) und die Versicherung informiert werden hätte müssen. So hätte sie die Prämie erhöhen oder den Vertrag kündigen können. Da diese Information ausblieb, muss die Versicherung nun keine Leistung erbringen, der Eigenheimbesitzer erhält keine Kostenerstattung.
OHG-Urteil zur Eigenheimversicherung: Folgen für Immobilienbesitzer
Um eine solch ärgerliche und vor allem teure Situation zu vermeiden, sollten Immobilienbesitzer daran denken, bei maßgeblichen Nutzungsänderungen die Versicherung zu kontaktieren. Das kann zwar zu einer etwas höheren Prämie führen, doch das ist immer noch besser als überhaupt keinen Schutz mehr zu haben.
Bei elektronischen Geräten ist beispielsweise an Crypto-Mining zu denken oder auch selbst gebastelte Stromspeicher wären wohl geeignet, um derartige Streitigkeiten zu verursachen. Kontaktieren Sie daher am besten proaktiv Ihre Versicherung, bevor Sie eine Gebäudefläche (womöglich) untypisch umnutzen.
Geschrieben von
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