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Wohnticket, Wohnbeihilfe und Wohnschirm: Welche Relevanz hat das für Vermieter?

Der soziale Wohnbau spielt in Österreich eine bedeutende Rolle. Insbesondere Wien gilt international als Vorzeigemodell für leistbaren Wohnraum. Mehr als die Hälfte aller Bewohner Wiens lebt in einer Gemeinde- oder Genossenschaftswohnung. Hinzu kommt, dass an weitere Personen verschiedene Zuschüsse ausbezahlt werden und es auch noch andere Formen des geförderten Wohnbaus gibt (z. B. Bauherren-Modell mit anschließend gedeckelter Miete).

Es gibt diverse Förderungen, die auf Gemeindeebene an Mieter vergeben werden. Diese können somit regional unterschiedlich ausfallen. Wir geben in diesem Beitrag einen kurzen Überblick zu den wichtigsten Fördermöglichkeiten und legen den Fokus darauf, welche Relevanz für Vermieter besteht.

Relevante Förderungen für Mieter

Bei manchen Förderungen müssen Mieter in bestimmte Immobilien ziehen, bei anderen bekommt der Vermieter von den Unterstützungszahlungen nichts mit. Sehen wir uns die wichtigsten Optionen und deren Auswirkungen an.

Wohnbeihilfe: Unterstützung für Mietzahlungen

Die Wohnbeihilfe ist die wohl wichtigste Förderung für Mieter. Diese Beihilfe richtet sich an all jene, die keine Mindestsicherung erhalten. Diese Einschränkung soll die Selbstständigkeit der Personen fördern und Motivation bieten, berufstätig zu sein. Das Haushaltseinkommen darf bestimmte Obergrenzen nicht überschreiten, abhängig davon, wie viele Menschen im Haushalt leben. Die Wohnbeihilfe richtet sich somit an Personen, die über ein geringes Einkommen verfügen.

Die Größe der Wohnung und die Kosten spielen ebenfalls eine Rolle. Ob Wohnbeihilfe zusteht und wie hoch diese ausfällt, kann einfach online ermittelt werden.

Relevanz für Vermieter: Die Wohnbeihilfe unterstützt Mieter mit geringem Einkommen dabei, sich die laufenden Kosten leisten zu können. Vermieter erfahren nicht, ob eine Person Wohnbeihilfe bezieht. Die Wohnbeihilfe wird direkt an den Mieter überwiesen, der wie gewohnt seine Miete an den Vermieter bezahlt.

Wohnticket: Berechtigung für Gemeindewohnungen

Das Wohnticket ist eine Art Berechtigungsschein, um eine Gemeindewohnung oder SMART-Wohnung zu bekommen. SMART-Wohnungen sind typischerweise ein wenig teurer als Gemeindewohnungen, dafür neu errichtet. Die Beantragung erfolgt über die Wohnberatung.

Relevanz für Vermieter: Wer ein Wohnticket besitzt, kann dieses ausschließlich für Immobilien im staatlichen Besitz bzw. Gemeindebesitz nutzen. Für die Anmietung einer Wohnung am freien Markt ist das Wohnticket irrelevant.

Wohnschirm: Hilfe in prekären Situationen

Das Projekt „Wohnschirm“ ist österreichweit verfügbar. Es soll Wohnungslosigkeit entgegenwirken. Dabei gibt es drei Bereiche:

  • Housing first: Hilfe für Wohnungslose zur Findung einer eigenen Wohnung.
  • Energieschulden: Übernahme offener Energiekosten, wegen derer die Wohnung verloren werden könnte bzw. Abschaltungen (Gas, Strom etc.) drohen.
  • Hilfe bei Mietrückständen: Übernahme offener Mietrückstände zur Sicherung der Wohnmöglichkeit.

Zur Nutzung des Wohnschirms gibt es in ganz Österreich Ansprechstellen, bei denen ein kostenloser Termin vereinbart werden kann. Ziel ist die möglichst unbürokratische Hilfe. Trotzdem erfolgt eine Einzelfallprüfung, damit die Beihilfe nicht missbraucht wird. Das Einkommen muss gering sein und die Mietrückstände müssen nachgewiesen werden (Mahnungen etc.). Es muss die Gefahr der Wohnungslosigkeit bestehen, falls es z. B. zu einer Räumungsklage kommt. Wer Geld aus dem Wohnschirm bekommen möchte, muss zudem eine Sozialberatung absolvieren.

Relevanz für Vermieter: Der Wohnschirm ist für Vermieter durchaus von Bedeutung. Wenn sich Mietrückstände anhäufen, weisen Sie den säumigen Mieter auf den Wohnschirm hin. Eine Räumungsklage ist kosten- und zeitintensiv. Es kann die bessere Lösung sein, dass der Wohnschirm den offenen Betrag übernimmt und der Mieter – ohne weitere Mietschulden – in eine andere, günstigere Wohnung umzieht. Die Mietschulden können vom Wohnschirm direkt an den Vermieter bezahlt werden. Manche Mieter kennen die Option des Wohnschirms nicht, daher sollten Betroffene auf diese Möglichkeit hingewiesen werden.

Wichtig: Wohnschirm und Wohnticket können kombiniert werden! Für Menschen mit geringem Einkommen ist es sehr schwierig, eine neue Wohnung zu finden. Als Vermieter können Sie einerseits auf den Wohnschirm verweisen, sodass bestehende Mietschulden gedeckt werden. Machen Sie zusätzlich auf das Wohnticket aufmerksam. Bekommt der säumige Mieter das Wohnticket, zieht er rasch in eine günstigere Gemeinde- oder SMART-Wohnung. Als Vermieter können Sie die frei gewordene Immobilie nun an eine zuverlässige Person neu vermieten.

Kautionszuschuss und Kautionsdarlehen

Bundesländer und Hilfsorganisationen bieten in unterschiedlichen Ausprägungsformen Unterstützung für die Leistung von Kaution. Die Höhe der Kaution ist in Österreich nicht gesetzlich geregelt. Sie muss jedoch angemessen sein, woraus sich meist drei bis maximal sechs Monatsmieten als Kaution ergeben.

Wenn ein Mieter nicht über diesen Betrag verfügt und deshalb Schwierigkeiten hat, eine Wohnung zu finden, kann die Kaution entweder gänzlich durch eine öffentliche Einrichtung übernommen oder als Kautionskredit bereitgestellt werden.

Bei einem Kautionsdarlehen muss die Kaution an das jeweilige Bundesland zurückbezahlt werden. Dieses Modell gibt es beispielsweise in Niederösterreich, wo die Kaution erst nachträglich zurückbezahlt werden muss. Anders ist es in der Steiermark. Hier wurde ein Kautionsfonds eingerichtet und die Kaution wird (teilweise) als einmaliger Zuschuss überwiesen und binnen drei Jahren abbezahlt.

Zu beachten sind einerseits die unterschiedlichen Regelungen in den Bundesländern und andererseits auch die Anspruchsberechtigungen. Meist sind Einkommensgrenzen zu erfüllen, damit es Unterstützung für die Kaution gibt.

Relevanz für Vermieter: Die Kaution ist eine unerlässliche Sicherheit für Sie als Vermieter. Auch bei einkommensschwachen Personen muss auf eine übliche Kaution bestanden werden. Eine abweichende Vorgehensweise wäre fahrlässig und nicht zu empfehlen. Wenn die Kaution von einer staatlichen oder sonstigen Hilfseinrichtung bereitgestellt wird, macht das für Vermieter grundsätzlich keinen Unterschied.

Manche Vermieter machen fixe Vorgaben dazu, über welches Einkommen Mieter verfügen müssen. Üblich ist beispielsweise mindestens das Doppelte der monatlichen Miete als Nettoeinkommen. Wenn Sie Ihre Wohnung mit solchen Kriterien vermieten, sinkt das Risiko von Zahlungsausfällen seitens der Mieter.

Sozialleistungen bei Mietobjekten: Vor- und Nachteile für Vermieter

Grundsätzlich ist das weitreichend ausgebaute Sozialsystem Österreichs eine Errungenschaft. Es gibt viel Wohnraum, der vergleichsweise günstig angeboten wird. Zusätzlich stehen unterschiedliche finanzielle Förderungen bereit. Die meisten davon sind so gestaltet, dass Vermieter davon nichts mitbekommen.

Prinzipiell ist es die Sache des Mieters, wie er die nötigen Beträge für Miete und Kaution bereitstellt. Andererseits ist es legitim, dass Vermieter zahlungsfähige Personen als Mieter haben möchten.

Deshalb gilt: Bei der Vermietung der Immobilie sollten immer die drei letzten Lohnzettel eingefordert werden. Später kann es trotzdem dazu kommen, dass ein Mieter Sozialleistungen benötigt, um die Miete zahlen zu können. Wenn es tatsächlich Mietrückstände gibt, sollten Vermieter auf die staatlichen Unterstützungsleistungen hinweisen. Auf diesem Wege ist der offene Betrag möglicherweise einfacher zu bekommen als über ein komplexes Eintreibungsverfahren.

Suchen Sie bei Zahlungsschwierigkeiten Ihrer Mieter immer zuerst das Gespräch. Hinterfragen Sie die Gründe für die finanziellen Schwierigkeiten. Sofern es sich um nachvollziehbare, gut begründete und vor allem nur temporäre Probleme handelt, möchten Sie möglicherweise Nachsicht zeigen. Ist ein Mieter hingegen zahlungsunwillig, bleibt ohnehin nur der Weg der Vertragskündigung, ggf. auch aus wichtigem Grund oder notfalls die Räumungsklage.

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Die hier veröffentlichten Informationen sind gut recherchiert. Sie können aber trotz großer Sorgfalt lückenhaft, veraltet oder fehlerhaft sein und ersetzen keine individuelle Beratung durch zum Beispiel Steuerfachleute oder Anwälte. Bitte wenden Sie sich mit individuellen Fragen an entsprechende Fachleute.