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Wackelt das Ende der KIM-Verordnung?

Kreditvergabe nach der KIM-Verordnung - gibt es leichter Geld?

Seit Monaten fiebert die Immobilienbranche dem Ende der KIM-Verordnung entgegen. Die Ende Juni auslaufende Verordnung erschwerte die Kreditvergabe durch Banken an Privatpersonen. Sie sorgte für höhere Auflagen, um einen Kredit zu bekommen.

Zugleich verärgerte die KIM-Verordnung viele Menschen, die gerne ein Haus bauen oder eine Wohnung kaufen wollten. Jetzt wackelt jedoch das Ende der Verordnung. Zumindest „inoffiziell“.

Endet die KIM-Verordnung Ende Juni?

Eigentlich wurde die Verordnung befristet erlassen. Entsprechend groß war die Hoffnung in der Branche, dass nach dem Auslaufen der strengen Vorgaben Banken wieder zu einer deutlich lockereren Kreditvergabepolitik zurückkehren und somit die Nachfrage am Immobilienmarkt steigen wird. Auch die Baubranche hegt die Hoffnung, dass ab Sommer entsprechend mehr Aufträge eingehen werden, wenn die Verordnung nicht mehr gültig ist. Erste Daten scheinen die positive Stimmung zu belegen.

Die Auflagen sind durchaus beachtlich. Kreditnehmer müssen mindestens 20 Prozent des Kaufpreises inklusive Nebenkosten als Eigenkapital aufbringen und die Kreditrate darf 40 Prozent des Nettoeinkommens nicht übersteigen. Ausnahmekontingente sind zwar vorhanden, wurden jedoch nur teilweise genutzt.

Die Kritik an den Vorgaben bezieht sich bislang vor allem auf die Situation jüngerer Menschen, deren Einkommen im Laufe der Jahre steigen wird und die bislang kaum die Möglichkeit hatten, das nötige Eigenkapital aufzubringen. Auch das Einbringen von Eigenleistung konnte nicht wirklich berücksichtigt werden.

Der Brief der FMA: weiter strikte Regeln

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) überraschte vor Kurzem mit einem Rundschreiben an Banken. Die KIM-Verordnung laufe zwar aus, Banken sollen jedoch an gewissen Auflagen weiterhin festhalten. Das sorgt nicht nur in der Immobilienbranche für Aufregung, auch die Politik meldete sich zu Wort. So kritisierten etwa Landeshauptleute, allen voran die ÖVP, das Schreiben.

Die FMA gibt sich jedoch bislang unbeeindruckt. Sie verweist darauf, dass die Kreditvergaben zuletzt massiv angestiegen sind, obwohl die Verordnung noch gültig ist. Die Behörde mahnt zur Vorsicht. Der Ton wurde zuletzt rauer, wie beispielsweise der ORF berichtete – so forderte die FMA „Hausverstand“ ein, während Bankenvertreter die Vorgehensweise der FMA als „völlig unverständlich“ bezeichneten.

Wie geht es mit der Kreditvergabe weiter?

Die Ansichten der Banken, FMA und Politik liegen deutlich auseinander. Dass die Immobilien- und Bauwirtschaft das Ende der Verordnung kaum erwarten kann, ist verständlich. Andererseits ist nachvollziehbar, dass die FMA vermeiden möchte, dass es wie früher zu Kreditvergaben kommt, bei denen nahezu überhaupt kein Eigenkapital nötig ist.

Nachdem die Verordnung auslaufen wird, dürfte es zu einer österreichischen Lösung kommen – ein Kompromiss als Mittelweg, ohne eindeutige Vorgabe. Das klingt zwar typisch österreichisch, birgt jedoch das Risiko, dass weder Banken noch Kreditnehmer genau wissen, was nun auf sie zukommt.


Veröffentlicht am 30.06.2025

Hinweis zu Rechtsthemen: Sämtliche Texte wurden aufwendig recherchiert und nach bestem Wissen und Gewissen geschrieben. Wir können trotzdem keine Garantie für die Korrektheit, Aktualität oder Vollständigkeit der präsentieren Informationen gewähren. Bitte wenden Sie sich bei Rechts- und Steuerfragen stets an einen fachkundigen Anwalt oder Steuerberater.



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