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Wespennest sicher entfernen - so geht es richtig

Wespennest: Zwei Wespen im Nest

Wenn Sie ein Wespennest entdecken, möchten Sie es im ersten Moment vermutlich schnellstmöglich entfernen. Weg mit dem Nest, nicht gestochen werden und rasch Einschreiten, bevor sich noch mehr Wespen ansiedeln. Doch in der Praxis ist es meistens verboten, ein Wespennest einfach zu entfernen. Wir zeigen, wie Sie korrekt vorgehen können.

Wespennest entfernen: Rechtliche Situation

Leider gibt es in Österreich keine bundesweit einheitliche Regelung, wie mit Wespennestern umzugehen ist. Selbige Schwierigkeit liegt auch bei Hornissen vor. Denn der Umweltschutz ist Sache der Länder, weshalb es neun verschiedene Regelungen gibt. Sogar innerhalb der Bundesländer gibt es noch regionale Unterschiede. In Kärnten etwa sollen sich Betroffene an einen Imker in der Nähe oder einen Bienenzuchtverein wenden. In der Stadt Villach (also ebenfalls in Kärnten) gibt es hingegen sogar eine Förderung für die Umsiedlung der Völker.

Ohne juristisch ins Detail zu gehen, lautet die Kernbotschaft: Das Nest darf nicht einfach entfernt werden, es muss ein wichtiger Grund vorliegen (z. B. Allergiker im Haus, etc.). Ein wichtiger Grund kann auch vorliegen, wenn der einzige Zugang einer Immobilie durch das Nest blockiert wird oder wenn Menschen vor Ort sind, die sich nicht ausreichend selbst schützen können, z. B. Kinder.

Der Naturschutzbund hat eine Übersicht der Ansprechpersonen für die jeweiligen Bundesländer erstellt. Nehmen Sie am besten vorab Kontakt mit einer zuständigen Person auf, schildern Sie die konkrete Situation und klären Sie mit dem Experten, wie korrekt vorzugehen ist. Denn ob ein Wespennest tatsächlich entfernt werden darf, ist daher im Einzelfall zu prüfen. Wird es mutwillig beseitigt, obwohl es keinen Anlass gibt, droht eine Strafzahlung.

Mehrparteienhaus: Wespennest entfernen – wer ist zuständig?

Wenn Sie in einer Wohnung in einem Mehrparteienhaus leben, ist Ihr erster Ansprechpartner die Hausverwaltung. Das gilt unabhängig davon, ob Sie eine Wohnung besitzen oder diese gemietet haben. Die Hausverwaltung kann abklären, ob die Entfernung durch die Verwaltung beauftragt wird (sofern eine Entfernung zulässig ist) oder ob es Sache des jeweiligen Wohnungseigentümers ist. Das hängt primär davon ab, wo sich das Nest genau befindet. Ist es etwa an der Fassade, die ein allgemeiner Gebäudeteil ist, so fällt es in die Zuständigkeit der Hausverwaltung.

Wenn das Wespennest grundsätzlich entfernt werden darf, etwa weil allergisches Kind in der Wohnung lebt, bei der das Nest angelegt wurde, so muss in weiterer Folge eine entsprechende Beauftragung erfolgen. Die Entfernung kann z.B. durch einen Imker erfolgen oder auch durch ein spezialisiertes Unternehmen.

Wespennest entfernen: Ablauf

Wenn Sie ein unerwünschtes Wespen- oder gar Hornissennest bei Ihrer Immobilie entdecken, ist der Ablauf somit klar:

  • Klären, ob eine Entfernung zulässig ist: Kontaktieren Sie am besten die Gemeinde bzw. in Wien die MA22. Denn theoretisch könnte die Gemeinde – per Verordnung – Vorgaben definiert haben. Schildern Sie die Situation und hinterfragen Sie, ob in diesem konkreten Fall das Nest entfernt werden darf.
  • Zuständigkeit der Entfernung klären: Wenn Sie in einem Mehrparteienhaus leben, stellt sich nun die Frage, ob Sie sich selbst um die Beseitigung des Nests kümmern müssen oder ob die Hausverwaltung alles Weitere organisiert. Ist eine Allgemeinfläche betroffen, werden die Kosten zudem aus der Rücklage beglichen. Andernfalls müssen Sie die Kosten selbst tragen.
  • Entfernung beauftragen: Wenn klar ist, dass eine Entfernung zulässig ist, kann diese nun organisiert werden. Ein Imker oder ein sonstiger Fachbetrieb kümmern sich darum. Wichtig ist, dass Sie selbst kein Risiko eingehen und auch nicht auf vermeintliche Hausmittel setzen. Versuche mit Wasser oder Feuer sind potenziell gefährlich, können die Tiere unnötig aggressiv machen oder sie auch ungewollt töten. Überlassen Sie diese Aufgabe jedenfalls Profis.

Die Feuerwehr, egal ob Berufsfeuerwehr oder Freiwillige Feuerwehr, darf wegen eines Wespennests nur im absoluten Notfall gerufen werden, bei akuter Gefahr und wenn tatsächlich kein anderer Lösungsweg gangbar scheint.

Wespen und Hornissen sind ärgerlich und für manche Menschen sogar lebensgefährlich. Wenn Sie ein Nest entdecken, bleiben Sie ruhig, klären Sie die nötigen Schritte ab und schon bald wird die Sicherheit in Ihrer Umgebung wieder einwandfrei hergestellt sein.

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Redaktion

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Die Redaktion von ohne-makler aktualisiert regelmäßig den Bereich Magazin und Ratgeber, prüft Fakten, recherchiert aktuelle Entwicklungen am Immobilienmarkt und setzt Empfehlungen unserer Experten in Textform um.


Veröffentlicht am 05.10.2026

Hinweis zu Rechtsthemen: Sämtliche Texte wurden aufwendig recherchiert und nach bestem Wissen und Gewissen geschrieben. Wir können trotzdem keine Garantie für die Korrektheit, Aktualität oder Vollständigkeit der präsentieren Informationen gewähren. Bitte wenden Sie sich bei Rechts- und Steuerfragen stets an einen fachkundigen Anwalt oder Steuerberater.



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