Bauwerksbuch wird für viele Altbauten in Wien Pflicht
Bis Ende 2027 muss für jedes Wiener Gebäude, das vor 1919 errichtet wurde, ein Bauwerksbuch vorliegen. Für Häuser, die zwischen 1919 und inklusive 1944 gebaut wurden, läuft die Frist bis 2030. Hauseigentümer sollten sich bald um das Thema kümmern.
Was ist ein Bauwerksbuch?
Das Bauwerksbuch wird gemeinhin als „Pickerl fürs Haus“ bezeichnet. Denn es besteht eine gewisse Ähnlichkeit zum „Auto-Pickerl“.
Das fertige Dokument soll alle relevanten Informationen zu einem Gebäude gesammelt bereitstellen. Das inkludiert die ursprünglichen Baupläne bis hin zu einer Einschätzung des aktuellen Zustandes des Hauses. Ausgenommen sind nur manche Kleingartenhäuser und das ein oder andere Tiny House. Denn für Gebäude mit weniger als 50 Quadratmetern bebauter Fläche gibt es eine Ausnahme im Gesetzestext.
Den größten Vorteil aus dieser Pflicht für Eigentümer haben schlussendlich die Behörden selbst. Denn künftig liegen die Informationen gesammelt und aktuell bereit. Die Einschätzung des aktuellen Zustandes spielt dabei auch eine wichtige Rolle. Denn immer wieder gibt es Streitigkeiten, ob Altbauten abgerissen werden dürfen oder noch sanierbar sind. In diesen Situationen soll das Bauwerksbuch in Zukunft eine praktische Datenquelle sein.
Bauwerksbuch: Pflicht zur Erstellung eines
Die gesetzliche Verpflichtung betrifft grundsätzlich die Eigentümer des Gebäudes. Sofern eine Hausverwaltung beauftragt wurde, geht die Aufgabe an dieses Unternehmen über. Da Hausverwaltungen teils nicht sehr proaktiv agieren, ist es empfehlenswert, die beauftragte Verwaltung bezüglich des Bauwerksbuches zu kontaktieren.
Die Frist zur Erstellung klingt zwar noch in weiter Ferne, doch speziell das Sichten und Scannen alter Pläne kann Zeit in Anspruch nehmen. Die Wiener Baupolizei (MA37) hat kürzlich gegenüber dem „Standard“ gesagt, dass die digitale Planeinsicht mehrere Wochen dauern kann. Es wird erwartet, dass viele Bauwerksbücher nicht rechtzeitig vorliegen. Das kann zu beträchtlichen Strafen führen. Hausbesitzer und Miteigentümer sind daher angehalten, die Hausverwaltung an die zeitgerechte Erstellung zu erinnern.
Wer erstellt das Bauwerksbuch und wie teuer ist es?
Erstellt werden darf ein Bauwerksbuch von gerichtlich beeideten Sachverständigen, Ziviltechnikern und Baumeistern. Manche Ziviltechniker haben sich auf die Erstellung spezialisiert. Sie bieten die Erstellung zu Pauschalpreisen an, sofern gewisse Parameter (z. B. maximale Gebäudegröße) erfüllt sind.
Unsere Recherche zeigt, dass die Kosten für ein Bauwerksbuch zwischen ca. 1.000 und 3.000 Euro liegen. Ein Vergleich lohnt sich, denn die Preisspanne ist doch recht groß. Wenn Sie das Bauwerksbuch nicht selbst in Auftrag geben müssen (Anm.: Das wäre der Fall, wenn Sie Ihr Zinshaus selbst verwalten), fordern Sie die Hausverwaltung dazu auf, Vergleichsangebote einzuholen.
Hinweis zu Rechtsthemen: Sämtliche Texte wurden aufwendig recherchiert und nach bestem Wissen und Gewissen geschrieben. Wir können trotzdem keine Garantie für die Korrektheit, Aktualität oder Vollständigkeit der präsentieren Informationen gewähren. Bitte wenden Sie sich bei Rechts- und Steuerfragen stets an einen fachkundigen Anwalt oder Steuerberater.
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