Jetzt neu: ohne-makler startet in Österreich! Mehr erfahren.
ohne-makler.at

Vizekanzler Babler fordert Eingriff in Neubaumieten

Mietpreiserhöhung bremsen - Symbolfoto Haus mit Schlüssel vor rot-weißem Hintergrund

Während die Altbaumieten durch das Mietrechtgesetz (MRG) weitgehend reguliert sind, liegen Mieten frei vermietbarer Neubauwohnungen meist deutlich höher. Genau dagegen möchte Vizekanzler Babler nun vorgehen.

Was genau fordern Babler und SPÖ?

Dass sich die Sozialdemokratie – und innerhalb der Partei Andreas Babler besonders – für leistbares Wohnen einsetzt, ist nichts Neues. Die Abschaffung befristeter Mietverträge konnte in der Koalition nicht durchgesetzt werden, doch die Mindestdauer für Befristungen wurde erhöht. Das war bereits ein erster Erfolg der SPÖ.

Nun nutzte Andreas Babler das Sommergespräch, um mit einer neuen Forderung an die Öffentlichkeit zu gehen. Im nicht regulierten Segment der Neubaumieten sollen Mieten künftig nur folgendermaßen steigen dürfen:

  • Eine Inflationsrate bis 3 % darf vollständig per Indexierung weitergegeben werden.
  • Der 3 % übersteigende Anteil darf nur zu 50 % per Indexierung weitergegeben werden.

Ein einfaches Beispiel: Liegt die Inflation bei 2,8 %, so steigt die Miete um diesen Wert. Liegt die Inflation hingegen bei 4 % pro Jahr, so darf der Vermieter nur um 3,5 % erhöhen. Voraussetzung ist selbstverständlich weiterhin, dass die Indexierung im Mietvertrag vereinbart wurde.

Ist die Forderung realistisch?

Nach dem Sommergespräch wurde klargestellt, dass der Vorschlag in der Koalition bereits abgestimmt wurde, wenngleich ÖVP und NEOS sehr zurückhaltend reagierten. Laut SPÖ soll diese Vorgehensweise jedoch bereits ab 2026 umgesetzt werden.

Der Vorschlag scheint ein realisierbarer Kompromiss. Denn während die ÖVP klassisch auf Eigentümerseite steht und eine strikte Regulierung ablehnen würde, wäre der SPÖ ein echter Mietendeckel am liebsten. Der Kompromiss, nicht die Neubaumieten, sondern das Ausmaß der Erhöhungen – zumindest in Zeiten hoher Inflation – zu regeln, scheint ein gangbarer Weg, mit dem beide Parteien ihr Kernklientel zwar nicht begeistern, aber zufriedenstellen können.

Welche Auswirkungen gibt es für die Immobilienbranche?

Wie zu erwarten war, gab es aus der Immobilienbranche umgehend Kritik und die Sorge, das Investoreninteresse könne zurückgehen und somit noch weniger neu gebaut werden. In der Praxis wird diese Regelung für viele Vermieter jedoch kaum Auswirkungen haben. Denn grundsätzlich ist eine Inflationsrate von 2 % pro Jahr angestrebt und Inflation über 3 % pro Jahr gab es historisch betrachtet sehr, sehr selten.

Vermieter dürfen im Neubau weiterhin hohe Mieten verlangen und spätestens bei der Neuvermietung, sobald die Befristung des Vertrages abgelaufen ist, können Sie die Miete erhöhen, falls die Erhöhungen inflationsbedingt tatsächlich nicht im vollen Ausmaß während der Mietvertragslaufzeit weitergegeben werden konnten.

Für Mieter ergibt sich etwas mehr Sicherheit. Denn in Phasen sehr hoher Inflation werden künftig immerhin die Mietkosten nicht 1:1 mit der sonstigen Inflationsrate steigen. Einerseits ist es eine bedeutende Neuerung, dass bei den an sich freien Mieten im Neubausegment überhaupt eingegriffen wird, andererseits ist die Auswirkung sehr eingeschränkt. Shakespeare würde sagen: „Viel Lärm um Nichts.“


Veröffentlicht am 01.09.2025

Hinweis zu Rechtsthemen: Sämtliche Texte wurden aufwendig recherchiert und nach bestem Wissen und Gewissen geschrieben. Wir können trotzdem keine Garantie für die Korrektheit, Aktualität oder Vollständigkeit der präsentieren Informationen gewähren. Bitte wenden Sie sich bei Rechts- und Steuerfragen stets an einen fachkundigen Anwalt oder Steuerberater.



Alle Themenbereiche

Suchfunktion

Immer informiert sein!

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht weitergegeben. Kein Spam-Versand. Sie können den Newsletter jederzeit abbestellen.

Hinweis

Die hier veröffentlichten Informationen sind gut recherchiert. Sie können aber trotz großer Sorgfalt lückenhaft, veraltet oder fehlerhaft sein und ersetzen keine individuelle Beratung durch zum Beispiel Steuerfachleute oder Anwälte. Bitte wenden Sie sich mit individuellen Fragen an entsprechende Fachleute.