Tiny House - die kompakte Wohnform
Klein und kompakt – das ist ein Tiny House. Zuerst waren diese winzigen Immobilien ein Nischenangebot. Mittlerweile sind sie auch bei vielen heimischen Unternehmen im Angebot. Welche Vorteile hat ein Tiny House wirklich? Worauf ist bei der Errichtung zu achten? Mit welchen Kosten ist zu rechnen?
Definition: Was ist ein Tiny House?
Das Wort bezeichnet ein „winziges Haus“ – und das ist wörtlich gemeint. Denn ursprünglich wurde unter Tiny House eine wirklich kleine Wohnmöglichkeit verstanden, die unter 40 m² Fläche aufweist. Oft ist sogar von 20 m² und weniger die Rede.
Am Markt werden mittlerweile Tiny Houses in verschiedenen Größen angeboten. Teils gibt es auch deutlich größere Einheiten mit bis zu 60 m² Wohnfläche, die jedoch trotzdem als „tiny“ bezeichnet werden. Zusätzlich ist zu beachten, ob es sich um ein dauerhaft errichtetes Tiny House handelt oder um eine mobile Lösung, also ein kleines Haus auf Rädern.
Die Tiny-House-Bewegung entstand in den USA und schwappte in den letzten Jahren immer stärker nach Europa. So etablierten sich zuerst Nischenanbieter, die auf den Bau kleiner Häuser spezialisiert waren. Mittlerweile bieten selbst namhafte heimische Fertighausfirmen kompakte Wohnlösungen an.
Tiny House bauen: Vor- und Nachteile
Gerade bei einem Tiny House sind die Vor- und Nachteile für jeden Menschen sehr individuell zu beurteilen. Manche verstehen die Größe als Kompromiss, für andere ist sie ein Pluspunkt. Objektiv betrachtet gibt es folgende Argumente.
Die Vorteile:
- ökologisch sinnvoll, da wenig Bodenversiegelung und meist Holzbau,
- sehr schnell bezugsfertige Wohnform,
- teilweise als Komplettpaket inkl. praktischer Einrichtung verfügbar,
- niedrigerer Gesamtpreis als bei einem Einfamilienhaus.
Die Nachteile:
- Hoher Preis pro Quadratmeter,
- bürokratische Hürden ähnlich wie beim Bau eines Einfamilienhauses,
- künftige Wertentwicklung des Bestandsgebäudes schwer vorhersehbar,
- veränderte Lebensumstände können größere Fläche erforderlich machen .
Tiny House bauen: Rechtliche Voraussetzungen beachten
Bevor Sie Ihr Tiny House planen, nehmen Sie in einem ersten Schritt Kontakt mit der lokalen Baubehörde auf. Magistrat bzw. Gemeinde können Ihnen eine erste Auskunft dazu geben, ob der Bau grundsätzlich möglich ist und welche Vorgaben zu beachten sind. Da es selbst auf Gemeindeebene diesbezüglich Unterschiede geben kann, ist eine pauschale, österreichweit gültige Aussage nicht möglich.
Grundsätzlich gilt jedoch, dass für ein Tiny House fast immer eine Baugenehmigung nötig ist. Wie bei einem Einfamilienhaus muss ein Einreichplan zur Genehmigung vorgelegt werden. Diverse Bauvorschriften (Abstand zum Nachbar, Gebäudehöhe etc.) sind einzuhalten.
Besondere Vorsicht ist bei vermeintlich günstigen Herstellern geboten, die fix-fertige Modelle zum Onlinekauf anbieten. Denn diese Gebäude erfüllen möglicherweise nicht die in Österreich lokal gültigen Anforderungen. Ein Beispiel dafür ist die Schneelast. Diese ist in Österreich regional unterschiedlich definiert. Wird ein Gebäude errichtet, das die Vorgaben nicht erfüllt, handelt es sich um einen Schwarzbau. Das kann zu einem Abbruchbescheid und massiven versicherungsrechtlichen Schwierigkeiten führen.
Kosten für ein Tiny House in Österreich
Die Kosten sind je nach Wohnfläche und Ausstattungsqualität unterschiedlich. Kleine Modelle werden bereits ab ca. 100.000 Euro angeboten. Aber Achtung: Der Preis für das Haus ist längst nicht der einzige Kostenpunkt.
Zusätzlich sind Aufschließungskosten zu zahlen. Es müssen Zuleitungen hergestellt werden, Erdarbeiten sind nötig und ein Fundament wird errichtet. Wer noch kein passendes Grundstück besitzt, muss ein solches erwerben. Zum Kaufpreis kommen noch Kaufnebenkosten (Notarkosten, Vermessung, Grunderwerbssteuer etc.) hinzu.
Insgesamt ist ein Tiny House somit meist deutlich günstiger als ein Einfamilienhaus. Es gibt jedoch unvermeidbare Kosten, die unabhängig von der Größe der Wohnfläche anfallen (z. B. Kosten für Leitungen zum Haus). Deshalb ist der Preis pro Quadratmeter eines Einfamilienhauses manchmal sogar höher als jener eines großzügigen Einfamilienhauses.
Tiny House bauen lassen: Empfehlungen
Wenn Sie ein Tiny House bauen möchten und die lokalen Bauvorgaben dazu kennen, wenden Sie sich am besten an Holzbau-Unternehmen in Ihrer Region. Diese können den Einreichplan erstellen und ein individuelles Haus für Sie planen. Eine weitere Möglichkeit sind in Österreich entwickelte Modelle von Fertighaus-Anbietern.
Alternativen zum Tiny-House-Bau
Wenn Sie auf geringer Fläche leben möchten, können Sie auch Alternativen prüfen. Eine Möglichkeit ist die Nachverdichtung bestehender Immobilien. Vielleicht kann ein Dachgeschoß ausgebaut werden oder ein ehemaliger Stall eines Bauernhofs zu Wohnraum umfunktioniert werden. Im Osten Österreichs ist auch der Ausbau (ehemaliger) Weinkeller gefragt. Manche dieser Objekte dürfen zwar nicht ganzjährig bewohnt werden, sind jedoch als Zweit- oder Ferienwohnsitz nutzbar. Auch Kleingartenhäuser können eine Option sein. Hier gelten teils andere Vorschriften als im Bauland. Dafür sind Kleingartengrundstücke meist bereits aufgeschlossen.
Hinweis zu Rechtsthemen: Sämtliche Texte wurden aufwendig recherchiert und nach bestem Wissen und Gewissen geschrieben. Wir können trotzdem keine Garantie für die Korrektheit, Aktualität oder Vollständigkeit der präsentieren Informationen gewähren. Bitte wenden Sie sich bei Rechts- und Steuerfragen stets an einen fachkundigen Anwalt oder Steuerberater.
Lesen Sie hier weiter
Der Klimaaktiv-Gebäudestandard wird in Gold, Silber und Bronze vergeben. Spannend ist er vor allem für Investoren und all jene, denen nachhaltige Wohnformen besonders wichtig sind. Wir fassen für Sie das Wesentliche zu diesem Thema für Sie zusammen.
Immer mehr Fahrzeuge werden elektrisch betrieben. Um diese zu laden, sind effiziente Wallboxen nötig. Doch wer darf sie anbringen und wie werden die Kosten abgerechnet? Was bedeutet das für das Mietrecht oder für Eigentümergemeinschaften?
Als „Schwarzbau“ wird in Österreich ein Bauwerk bezeichnet, für das entweder nie eine Genehmigung eingeholt wurde oder das in der Realität vom ursprünglich genehmigten Zustand abweicht. Das kann Konsequenzen für Eigentümer und Käufer haben.