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Förderung: Handwerkerbonus 2025

Handwerker: Auch 2025 gibt es in Östereich wieder den Handwerkerbonus

Im Jahr 2025 steht Privatpersonen in Österreich erneut der Handwerkerbonus zur Verfügung, der finanzielle Anreize für diverse Handwerksleistungen biete. Egal, ob Eigentumsobjekt oder gemietete Immobilie, die Förderung steht allen Personen zu, die einen Wohnsitz in Österreich haben.

Handwerkerbonus 2025: Zahlen und Fakten

Der Handwerkerbonus gilt auch 2025. Das sind die Eckwerte:

  • Förderhöhe: 20 % der förderfähigen Netto-Arbeitskosten, maximal jedoch 1.500 € pro Person und Wohneinheit im Kalenderjahr 2025.
  • Mindestbetrag: Die förderfähigen Kosten müssen je Schlussrechnung mindestens 250 € (ohne Umsatzsteuer) betragen.
  • Förderfähige Leistungen: Es werden ausschließlich Arbeitsleistungen gefördert, beispielsweise:
    • Dach- und Fassadenarbeiten,
    • Installationen (Elektro, Sanitär, Heizung),
    • Maler- und Tischlerarbeiten,
    • Gartengestaltung und ähnliche Tätigkeiten.

Aber Achtung: Material-, Entsorgungs- und Planungskosten sind nicht förderfähig. Die Förderung bezieht sich explizit auf jene Kosten, die für die erbrachte Arbeitszeit anfallen. Das bedeutet, dass das ausführende Unternehmen eine Schlussrechnung stellen muss, auf der eindeutig angegeben ist, wie viel für die reine Arbeitszeit verrechnet wurde.

Wichtig: Zu unkonkrete Angaben auf der Rechnung führen zu einer Ablehnung des Förderantrages.

Machen Sie daher beauftragte Unternehmen schon vorab darauf aufmerksam, dass Sie die Rechnung zur Förderung einreichen möchten und daher bitte explizit anzuführen ist, wie viel Arbeitszeit zu welchem Stundensatz erbracht wurde und welche Gesamtkosten somit für die erbrachten Arbeitsstunden anfallen.

Handwerkerbonus 2025: Voraussetzungen

Damit Sie den Handwerkerbonus auch tatsächlich ausbezahlt bekommen, müssen auch noch weitere Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Leistungserbringer: Die Arbeiten müssen von einem in Österreich ansässigen Unternehmen mit entsprechender Gewerbeberechtigung durchgeführt werden. Das Unternehmen muss beim Stellen des Förderantrags aus einer Liste ausgewählt werden. Jeder Betrieb, der in Österreich eine passende Gewerbeberechtigung hat, kann ausgewählt werden. Ergänzend zur Gewerbeberechtigung und zur korrekten Schlussrechnung ist auch ein Zahlungsnachweis nötig, der belegt, dass der Rechnungsbetrag überwiesen wurde.
  • Förderzeitraum: Die Maßnahmen müssen zwischen dem 1. Januar 2025 und dem 31. Dezember 2025 durchgeführt werden.
  • Antragsfrist: Anträge können ab dem 1. März 2025 bis spätestens 28. Februar 2026 online unter www.handwerkerbonus.gv.at gestellt werden.

Beachten Sie, dass auch mehrere Rechnungen eingereicht werden können, es ist allerdings nur ein einziger Antrag möglich. Das bedeutet, Sie müssen alle Rechnungen zusammensammeln und dann einen Antrag stellen, bei dem die diversen Rechnungen eingereicht werden. Gleichzeitig sind die Fördermittel begrenzt. Im Jahr 2024 wurden sie nicht ausgeschöpft, deshalb ist davon auszugehen, dass der Fördertopf auch heuer wieder groß genug sein wird.

Ebenfalls praktisch: Wird ein Antrag abgelehnt, kann er grundsätzlich noch korrigiert werden. Daher ist es nicht allzu tragisch, wenn bei der ersten Antragsstellung doch noch ein Fehler unterläuft.

Handwerkerbonus und Steuer

Gerade Vermieter müssen darauf achten, dass der geförderte Betrag anschließend nicht als Ausgabe in der Buchhaltung landen darf. Vereinfacht ausgedrückt: Wurde eine verrechnete Leistung gefördert, darf diese Summe nicht zusätzlich auch noch bei den Werbungskosten angeführt werden.

Ebenso kann die Förderung nicht mit anderen Zuschüssen oder Förderungen kombiniert werden. Das ist beispielsweise wichtig, wenn eine Wohnung saniert wird. So gibt es in Wien etwa Förderungen für den Einbau einer Sicherheitstüre, Jalousien oder sonstige Beschattungsmaßnahmen. Thematisieren Sie den an Sie ausbezahlten Handwerkerbonus unbedingt bei Ihrem Steuerberater, damit dieser die Förderung bei der Erstellung der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung bzw. des Jahresabschlusses berücksichtigen kann.

Der Handwerkerbonus ist auch 2025 wieder ein sehr praktisches Mittel, wenn Arbeiten an der eigenen Immobilie erforderlich sind. Es müssen einige Vorgaben beachtet werden, doch diese einzuhalten ist recht einfach möglich. So profitieren schlussendlich Vermieter und Mieter, da Immobilien instand gehalten werden und die Kosten für die Arbeitsleistung leichter zu bewältigen sind.


Veröffentlicht am 15.05.2025

Hinweis zu Rechtsthemen: Sämtliche Texte wurden aufwendig recherchiert und nach bestem Wissen und Gewissen geschrieben. Wir können trotzdem keine Garantie für die Korrektheit, Aktualität oder Vollständigkeit der präsentieren Informationen gewähren. Bitte wenden Sie sich bei Rechts- und Steuerfragen stets an einen fachkundigen Anwalt oder Steuerberater.



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