Verpflichtender Elektro-Befund bei Vermietung
Der Bedarf nach Wohnungen ist speziell in Ballungsräumen in Österreich so hoch, dass viele Immobilien direkt wieder vermietet werden. Dabei sollten Vermieter aber nicht den E-Befund vergessen. Dieses Dokument ist seit Jahren vorgeschrieben.
Dass Wohnungen meistens wieder rasch vermietet werden, hat verschiedene Gründe, aber auch Folgen. Möglicherweise bereits nötige Sanierungen werden aufgeschoben, weil marktbedingt eine sofortige Neuvermietung möglich ist. Dadurch kommen somit mehr Mietwohnungen auf den Markt, die gebraucht oder teilweise schon stärker abgewohnt sind.
Elektro-Befund auch bei gebrauchten Immobilien
Während mittlerweile wohl fast alle Vermieter wissen, dass ein Energieausweis verpflichtend bereitgestellt werden muss, ist der Elektro-Befund („E-Befund“) bislang weniger bekannt. Und das, obwohl schon seit 2010 die Verpflichtung herrscht, einem neuen Mieter einen gültigen E-Befund vorzulegen.
Der damit einhergehende Aufwand kann beträchtlich ausfallen. Denn um einen solchen Befund zu bekommen, muss ein konzessioniertes Elektrounternehmen beauftragt werden. Dieses prüft die gesamten Elektroanlagen in der Wohnung – von den Leitungen, über Steckdosen bis hin zum Zählerkasten. Stellt sich dabei heraus, dass etwas nicht in Ordnung ist oder nicht den aktuellen Normen entspricht, muss der Mangel behoben werden. Andernfalls ist eine Neuvermietung nicht rechtssicher möglich.
Folgen des E-Befunds
In vielen Fällen funktioniert die Elektrik der Immobilie vermeintlich einwandfrei. Doch wenn die aktuellen Ö-Norm nicht erfüllt ist, kann die Anlage trotzdem nicht so belassen werden. Teilweise kann es sich bei den Abweichungen um minimale Anpassungen handeln, beispielsweise die korrekte Beschriftung der Sicherungen im Sicherungskasten. Ein weiteres typisches Beispiel sind Steckdosen, deren Positionierung so ist, dass sie mit einem Deckel gesichert werden müssen. Dann reicht es aus, diese kleinen Anpassungen vorzunehmen und schon kann der gültige Befund ausgefertigt werden.
Teuer wird es, wenn Leitungen erneuert werden müssen. Denn die in der Wand liegenden Leitungen müssen entfernt und ersetzt werden. Dazu ist es oftmals nötig, Wände zu öffnen. Verputz- und Malerarbeiten sind die logische Folge.
Preis: Was kostet der Elektro-Befund?
Die Kosten für dieses Dokument muss der Vermieter tragen. Die Kosten sind davon abhängig, wie groß die Immobilie ist. Handelt es sich um eine kleine Wohnung, bei der alles in Ordnung ist, so liegen die Kosten typischerweise zwischen 300 und 500 Euro.
Schwierig wird es, wenn erst weiterführende Arbeiten beauftragt werden müssen, bevor der Befund erstellt werden kann. Denn gerade bei den hohen Stundensätzen, die Elektriker verlangen, ergeben sich rasch vierstellige Summen. Und das, obwohl die Elektrik grundsätzlich funktioniert.
Empfehlung für Vermieter zum E-Befund
Ziel der Regelung ist es, Unfälle zu vermeiden und zu gewährleisten, dass die Immobilie sicher bewohnt werden kann. Die Kosten überraschen Vermieter jedoch oftmals. Außerdem muss der E-Befund rechtzeitig beauftragt werden. Kurz vor Einzug eines neuen Mieters kann es durchaus knapp werden, wenn sich herausstellt, dass die Elektrik doch noch saniert werden muss.
Unser Tipp an Vermieter ist daher klar: Der E-Befund sollte aus Haftungsgründen unbedingt beauftragt werden, auch wenn die Kosten schmerzen und die Elektrik vermeintlich einwandfrei ist. Je früher die Beauftragung erfolgt, desto besser, denn so kommen Sie nicht unter Zeitdruck, wenn doch kleinere Adaptierungen nötig sein sollten.
Hinweis zu Rechtsthemen: Sämtliche Texte wurden aufwendig recherchiert und nach bestem Wissen und Gewissen geschrieben. Wir können trotzdem keine Garantie für die Korrektheit, Aktualität oder Vollständigkeit der präsentieren Informationen gewähren. Bitte wenden Sie sich bei Rechts- und Steuerfragen stets an einen fachkundigen Anwalt oder Steuerberater.
Lesen Sie hier weiter
Häufig wirkt ein Wohnungstausch sehr naheliegend: Während eine Partei beispielsweise altersbedingt lieber im Erdgeschoß wohnen würde, sehnen sich die Mieter der dortigen Wohnung nach einer hellen, höher gelegenen Wohnung mit schönem Ausblick. Doch können Mieter in so einer Situation einfach einen Wohnungstausch vollziehen?
Als „Schwarzbau“ wird in Österreich ein Bauwerk bezeichnet, für das entweder nie eine Genehmigung eingeholt wurde oder das in der Realität vom ursprünglich genehmigten Zustand abweicht. Das kann Konsequenzen für Eigentümer und Käufer haben.
Die Garçonnière ist die österreichische Form der 1-Zimmer-Wohnung, wobei besonders in Wien der Begriff häufig verwendet wird. Wir sehen uns genauer an, wann von einer „Garçonnière“ gesprochen wird, welche Unterscheidungen es gibt und für wen diese besondere Wohnform interessant ist.