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440 €
Kaltmiete (zzgl. NK)
2
Zimmer
38 m²
Wohnfläche
Privatangebot
Wohnung
Erdgeschosswohnung

Die 2-Zimmerwohnung mit Blick auf die Wienerstr. liegt im EG eines im Jahre 1900 erbauten, gepflegten Altbaus. Auf ca. 38 m² befindet sich eine Wohnküche, ein großer Wohn-/Schlafraum (abgetrennt) sowie eine Dusche/WC.
Der Entreebereich ist hell und schön gestaltet.
Der gepflegten Allgemeingarten ist für ruhige Stunden bestens geeignet. Parkplätze sind in der Kurzparkzone verfügbar. Fahrräder können über den hinteren Eingang Innenhof direkt beim Wohnhaus abgestellt werden.

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Objekt-Nr
OM-433942
Objektart
Wohnung
Objekttyp
Erdgeschosswohnung
Übernahme ab
1. April 2026

Miete & Nebenkosten

Kaltmiete
440 € (zzgl. NK)
Heizkosten
40 €
Nebenkosten ohne Heizkosten
90 €
Mietsicherheit
1.500 €

Einzelheiten

Zustand
Neuwertig
Stockwerk
Erdgeschoss
Badezimmer (Anzahl)
1
Schlafzimmer (Anzahl)
1
Bodenbeläge
Parkett, Fliesen, Vinyl / PVC
Ausstattung
Keller, Aufzug, Einbauküche

Angaben zur Ausstattung

Letzte Sanierung: 2016
gepflegt, Ausblick: Wienerstr.
Dusche/WC:
Extras­:
inkl. Backrohr, Bahnhof-Nähe, Gartennutzung,
Kellerabteil

Lage

ußläufig erreichen Sie sämtliche Geschäfte des täglichen Bedarfs, Cafés sowie Restaurants. Mit der Straßenbahnlinie 1,2 gelangen Sie in weniger als 8 Minuten zum Taubenmarkt/Landstraße. Sowohl die Wiener- als auch die Unionkreuzung sind vor der Haustür. Der Linzer Hauptbahnhof ist ebenso in weniger als 4 Minuten erreichbar. Der Autobahnanschluss ist in unmittelbarer Nähe (siehe Lageplan unten).
Öffentliche Verkehrsanbindung
- Busse 41, 43, 46
- Straßenbahnlinien 1,2
- Bahnhof (Fußweg 4 min)

Lage-Check

Gastronomie
50m
Gesundheit
150m
Einkaufen
50m
ÖPNV
400m
Kinderfreundlich
Nachtleben
50m
Sport
100m
Kultur
50m
Natur
350m

PDF

Sonstiges

Da es sich um ein gefördertes Wohnobjekt handelt sind folgende Kriterien unbedingt zu erfüllen:
➔ Hauptwohnsitzanmeldung und österreichische Staatsbürgerschaft, Staatsangehörigkeit eines EWR-Staates oder Besitzer des Aufenthaltstitels „Daueraufenthalt-EU“
➔ Einkommensgrenzen lt. OÖ-Wohnbauförderung. Es zählt das ca. Jahres-Nettoeinkommen:
Obergr­enzen: 1 Person: € 50.000,-- 2 Personen: € 85.000,-- Jede weitere Person € 7.500,-- Bei Alimentationszahlung/Kind € 7.500,-- Der Nachweis des Einkommens wird mit einem Jahreslohnzettel des Dienstgebers bzw. dem Einkommensteuerbescheid dem Land OÖ vorgelegt werden.

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Angebot von: Linus Pilar