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Willkommen in der 2 Zimmerwohnung
Wienerstr. 29, 4020 Linz (Lustenau) – Oberösterreich, ÖsterreichDie 2-Zimmerwohnung mit Blick auf die Wienerstr. liegt im EG eines im Jahre 1900 erbauten, gepflegten Altbaus. Auf ca. 38 m² befindet sich eine Wohnküche, ein großer Wohn-/Schlafraum (abgetrennt) sowie eine Dusche/WC.
Der Entreebereich ist hell und schön gestaltet.
Der gepflegten Allgemeingarten ist für ruhige Stunden bestens geeignet. Parkplätze sind in der Kurzparkzone verfügbar. Fahrräder können über den hinteren Eingang Innenhof direkt beim Wohnhaus abgestellt werden.
Interessieren Sie sich für diese Wohnung?
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Objekt-Nr
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OM-433942
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Objektart
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Wohnung
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Objekttyp
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Erdgeschosswohnung
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Übernahme ab
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1. April 2026
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Miete & Nebenkosten
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Kaltmiete
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440 € (zzgl. NK)
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Heizkosten
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40 €
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Nebenkosten ohne Heizkosten
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90 €
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Mietsicherheit
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1.500 €
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Einzelheiten
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Zustand
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Neuwertig
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Stockwerk
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Erdgeschoss
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Badezimmer (Anzahl)
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1
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Schlafzimmer (Anzahl)
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1
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Bodenbeläge
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Parkett, Fliesen, Vinyl / PVC
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Ausstattung
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Keller, Aufzug, Einbauküche
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Angaben zur Ausstattung
Letzte Sanierung: 2016
gepflegt, Ausblick: Wienerstr.
Dusche/WC:
Extras:
inkl. Backrohr, Bahnhof-Nähe, Gartennutzung,
Kellerabteil
Lage
ußläufig erreichen Sie sämtliche Geschäfte des täglichen Bedarfs, Cafés sowie Restaurants. Mit der Straßenbahnlinie 1,2 gelangen Sie in weniger als 8 Minuten zum Taubenmarkt/Landstraße. Sowohl die Wiener- als auch die Unionkreuzung sind vor der Haustür. Der Linzer Hauptbahnhof ist ebenso in weniger als 4 Minuten erreichbar. Der Autobahnanschluss ist in unmittelbarer Nähe (siehe Lageplan unten).
Öffentliche Verkehrsanbindung
- Busse 41, 43, 46
- Straßenbahnlinien 1,2
- Bahnhof (Fußweg 4 min)
Lage-Check
Sonstiges
Da es sich um ein gefördertes Wohnobjekt handelt sind folgende Kriterien unbedingt zu erfüllen:
➔ Hauptwohnsitzanmeldung und österreichische Staatsbürgerschaft, Staatsangehörigkeit eines EWR-Staates oder Besitzer des Aufenthaltstitels „Daueraufenthalt-EU“
➔ Einkommensgrenzen lt. OÖ-Wohnbauförderung. Es zählt das ca. Jahres-Nettoeinkommen:
Obergrenzen: 1 Person: € 50.000,-- 2 Personen: € 85.000,-- Jede weitere Person € 7.500,-- Bei Alimentationszahlung/Kind € 7.500,-- Der Nachweis des Einkommens wird mit einem Jahreslohnzettel des Dienstgebers bzw. dem Einkommensteuerbescheid dem Land OÖ vorgelegt werden.
Makleranfragen unerwünscht!
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