Ohne-Makler.net

Notaranderkonto

Wenn von einem solchen Konto die Rede ist, geht es meist um eine zusätzliche Absicherung von Finanzen beim Immobilienkauf. Und das gilt natürlich auch für den provisionsfreien Immobilienkauf. Eigentlich bietet ja schon das normale Prozedere eines Immobilienkaufs durch die zwingend notwendige Beteiligung eines Notars genügend Sicherheit. Doch es kann Fälle geben, in denen etwa ein zeitverzögernder Faktor dazukommt – dann ist die Einzahlung der Kaufsumme auf ein Notaranderkonto sinnvoll. Oft ist das auch an den Abschluss eines Vorvertrags gekoppelt – denn auch da geht es darum, unter Umständen zeitverzögernde Faktoren beim geplanten Immobilienkauf und -verkauf in den Griff zu bekommen. Weil solche Fälle gar nicht so selten sind, ist jeder Notar dazu verpflichtet, ein Notaranderkonto zu führen.

Größtmögliche Sicherheit

Die Grunddefinition des Fachbegriffs „Notaranderkonto“ (manchmal auch „Anderkonto“ genannt) lautet: Ein vom Notar treuhänderisch geführtes Konto, auf das der Käufer den Kaufpreis einzahlt. Der Notar gibt das eingezahlte Geld erst dann an den Verkäufer weiter, wenn alle Vertragsbedingungen des Kaufvertrags erfüllt sind. Mit der Einzahlung des Kaufpreises auf ein Notaranderkonto gehen Nutzen und Lasten auf den Käufer über, auch wenn er noch nicht im Grundbuch eingetragen ist. Das Notaranderkonto gilt als die sicherste Form der Kaufpreisabwicklung, denn erst wenn sichergestellt ist, dass der Käufer als neuer Eigentümer ins Grundbuch eingetragen wird, überweist der Notar das Geld an den Verkäufer.

Jetzt Immobilien-Inserat erstellen

Folgende Themen könnten Sie auch interessieren:

Zwangsversteigerungen
Zwangsversteigerungen – eine Alternative zum „klassischen“ Immobilienkauf?

Über Zwangsversteigerungen kursieren relativ viele Mythen und Halbwahrheiten … Manches hat sich historisch entwickelt, anderes ist schlicht nicht wahr. Wir versuchen hier mal Licht ins Dunkle zu bringen: Welche Chancen und Risiken sind bei einem Immobilienkauf durch eine Zwangsversteigerung realistisch?

Weiterlesen →
Wohnflächenberechnung
Wohnflächenberechnung

Wer sich zum ersten Mal mit dem Immobilienkauf oder -verkauf beschäftigt, ist nicht selten überrascht davon, dass ein so wichtiger Bestandteil der Wertermittlung wie die Wohnflächenberechnung alles andere als ein überall gleichermaßen genormter Faktor ist. Ganz im Gegenteil!

Weiterlesen →
Erbpacht
Erbpacht

Streng genommen, ist „Erbpacht“ nur der umgangssprachliche Ausdruck für das Erbbaurecht. Diese Feststellung ist schon sehr aufschlussreich, denn um beides geht es hier: In aller Regel ist in solch einem Fall das Grundstück nämlich nur gepachtet, allerdings mit dem Recht, dort auch eine Immobilie – als Eigentümer - zu bauen, zu unterhalten und zu verkaufen. Nur: Gerade der Verkauf kann bei dieser Immobilienart selten aus einer Hand erfolgen, meist ist die Zustimmung mehrerer Beteiligter nötig. Wer solche eine Immobilie kaufen oder verkaufen möchte, muss sich also nach mindestens zwei Seiten schlau machen: Was gehört zum Eigentum – und was nicht? Geregelt ist das alles im Erbbaurechtsgesetz – wir fassen hier für Sie das Wichtigste zusammen.

Weiterlesen →

Kategorien

Suchfunktion

OM-Premium

Verkaufen und Vermieten mit Experten

  • Experte als persönlicher Ansprechpartner
  • Professionelles Exposé mit allen Inhalten
  • Portal-Flatrate mit Zusatzplatzierungen
Kostenlose Beratung vereinbaren

Immer informiert sein!

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht weitergegeben. Kein Spam-Versand. Sie können den Newsletter jederzeit abbestellen.