Steuern für Immobilienbesitzer
Auch, wenn wir hier ohne jede Maklerprovision auskommen – gewisse Steuerzahlungen können wir Ihnen leider nicht ersparen! Die fallen – je nach Immobilienart und -nutzung – immer an. Auch der Zeitfaktor, also: die Nutzungsdauer der Immobilie, spielt bei einigen Steuerarten eine wichtige Rolle.
Die Grundsteuer fällt bei Immobilienbesitz immer an und muss jährlich bezahlt werden – ihre Höhe variiert von Gemeinde zu Gemeinde. Bei vermieteten Immobilien kann sie auf Mieter umgelegt und über die Nebenkosten abgerechnet werden. Die Grunderwerbsteuer dagegen ist eine Einmal-Zahlung, die nur beim Kauf anfällt. Das sind wohl die zwei bekanntesten Steuerarten mit Blick auf Immobilien. Doch beileibe nicht die einzigen: